03/2022

Homeoffice - das sollten Sie wissen

Wenn der private Wohnraum zum Arbeitsplatz umfunktioniert wird

Text: H. Malguth, Fotos: Adobe Stock

® Adobe Stock

Die nicht enden wollende Pandemie hat zumindest auch ihre gute Seite:

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind gezwungen, flexible Arbeitszeitmodelle und innovative Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der gewohnten Büroumgebung zu entwickeln. Geschieht dies auf der Basis einer strategischen Planung und in beiderseitigem Einvernehmen, dann profitieren beide Seiten gleichermaßen. Damit das so ist, sind verschiedene Grundsätze zu beachten. Wir starten hier den Versuch eines Überblicks:

Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es für Arbeitnehmer nicht. Mit der Nivellierung des seit 24.November 2021 geltenden Infektionsschutzgesetz hat sich diese Rechtslage nicht geändert.

Der Arbeitnehmer muss ein ihm gemachtes Angebot annehmen, soweit aus seiner Sicht keine besonderen Gründe dagegen sprechen. Dies können beengte räumliche Verhältnisse zu Hause, kranke oder zu pflegende Angehörige im selben Haushalt sowie ähnliche unzumutbare Verhältnisse sein.

Hat ein Arbeitnehmer aber erstmal Geschmack am Homeoffice gefunden, so empfindet er diese Form der Arbeitspflicht unter Umständen recht bald als echten Zugewinn in Sachen Lebensqualität: Kein frühes Aufstehen, um morgens rechtzeitig den Bus oder die Bahn zu erreichen, kein Gedränge auf dem Bahnsteig, kein Endlosstau auf dem Weg zum Arbeitsplatz, keine witterungsbedingte Garderobe.

Stattdessen bequem im legeren Jogginganzug den Frühstückskaffee schlürfen, während der Laptop schon mal hochfährt. Nur bis zum ersten Videomeeting mit den Kollegen oder Kunden muss man sich vorzeigbar präsentieren. Und natürlich irgendwann dem Chef gegenüber glaubhaft belegen, wie man mit dieser neuen Arbeitszeiteinteilung umgegangen ist und einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind viele Betriebe zur Präsenzpflicht ihres Personals zurückgekehrt.

® Adobe Stock

Was macht einen Homeoffice-Arbeitsplatz aus?

Grundsätzlich versteht man darunter einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten. Hierzu zählen Mobiliar und Arbeitsmittel einschließlich der Kommunikationseinrichtungen, die nicht nur bereitgestellt, sondern auch installiert sein müssen. Für deren Funktionalität ist als im Wesentlichen der Arbeitgeber verantwortlich. Gleiches gilt auch für die Einhaltung der Datenschutz- und Arbeitsschutzvorschriften. Gekoppelt ist dies mit detaillierten Vereinbarungen und eindeutigen Handlungsanweisungen an den Arbeitnehmer. Darin sollte klargestellt werden, dass die vom Arbeitgeber bereitgestellten dienstlichen Arbeitsmittel nicht zu privaten Zwecken genutzt und umgekehrt private Arbeitsmittel nicht dienstlich eingesetzt werden dürfen.

® Adobe Stock

Schwierig wird es zu gewährleisten, dass der Dienst-PC häuslichen Mitbewohnern aus Datenschutzgründen nicht zugänglich gemacht werden darf, weil dies bei der Nutzung von privatem Wohnraum meistens nicht berücksichtigt werden kann. Aus Arbeitnehmersicht sollte auch die Frage nach einem finanziellen Ausgleich angesprochen werden, sobald private Wohnbereiche zum betrieblich genutzten Homeoffice umfunktioniert werden. Der Vermieter muss hierfür übrigens im Normalfall nicht seine Zustimmung erteilen, weil das reguläre Homeoffice rein rechtlich zur erlaubten Wohnnutzung zählt. Künftig werden die Gerichte sich wohl noch häufig zur Haftung und dem gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice beschäftigen müssen. Dazu gesellt sich die schon in 2020 angekündigte Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministers, deren Folgen derzeit noch gar nicht einzuschätzen sind.

® Adobe Stock

Zauberformel »Remote Working«

Zahlreiche Unternehmen haben sich auf die Fahnen geschrieben, Jobsuchende mit einer neuen Form der Work-Live-Balance, dem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Freizeit zu ködern. Das Remote Working beschreibt dabei einen Arbeitsplatz, der sich nicht im Firmenbüro befindet. Stattdessen arbeitet man von zu Hause, am Baggersee oder auch irgendwo auf der Welt an einem Ort seiner persönlichen Wahl. Remote Working ist ortsunabhängig, es wird keine Firmenpräsenz gefordert. Rund 2,6 Prozent aller Beschäftigten in den USA arbeiten bereits nach diesem Prinzip. Es birgt jedoch den Nachteil, dass es sich nur für ein gewisses Genre – nämlich alle Jobs am PC und online – eignet. Hiervon profitieren in erster Linie Grafikdesigner, Blogger, Übersetzer, Broker oder Projektmanager. Um wirklich effizient und erfolgreich zu agieren, bedarf es einer hohen Disziplin und strukturierter Arbeitsabläufe – fast schon wieder das Gegenteil von dem, was man mit der Grundidee der Work-Live-Balance verknüpft.

 

MEDIEN IM HOMEOFFICE

Wie Eltern und Kinder sich arrangieren

Text: H.Malguth (Quelle: KKH 2021), Fotos: Adobe Stock

Morgens länger schlafen und nicht ins Büro oder zur Schule zu müssen – das ist leider nur ein Teil der Wahrheit, mit der Hundertausende von Familien alltäglich konfrontiert sind: Hausaufgaben im Kinderzimmer oder am Küchentisch erledigen, Mama und Papa im Homeoffice, kein Besuch von Oma und Opa – Corona hat uns alle fest im Griff.

Das hat auch massiven Einfluss auf den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse berichten 2021 nahezu alle Eltern (95%), dass ihre Sprösslinge zwischen 6 und 18 Jahren PC, Smartphone, Laptop und Tablet während der »Corona-Ferien« intensiver genutzt haben als vor der Pandemie. Bemerkenswert: Fast alle Mütter und Väter zeigen dafür großes Verständnis (93%). Mehr als ein Drittel der Eltern (36%) betrachtet die Medien dabei als echte Entlastung, da sie sich wegen beruflicher Verpflichtungen trotz Home-Office-bedingter Anwesenheit nicht so intensiv wie gewünscht mit ihren Kindern beschäftigen können.

Rund 75% nutzen die Medien, um für die Schule zu arbeiten oder Videos  anzuschauen. Das Smartphone dominiert im Freizeitverhalten bei der Mehrheit der Heranwachsenden: Chats, Telefonie und Surfen stehen bei den meisten weit oben (54%), gefolgt von Spielekonsolen, Streamingdiensten und Fernsehen.

® Adobe Stock
® Adobe Stock

« Zurück