09/2023

Motivationsschub für Arbeitnehmer/innen

Steuerfreie Zuwendungen statt Gehaltserhöhung

Text: H. Malguth, Fotos: Adobe Stock

Vor dem Hintergrund des rasant ansteigenden Wettbewerbdrucks und einer sich stetig verändernden Work-Life-Balance gewinnen in Mitarbeitergesprächen nicht allein die Höhe des Gehalts, sondern vielmehr auch Themen wie Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung, Gesundheitsvorsorge, Mobilität oder Verpflegung an Bedeutung.
 
Zudem engen zunehmende Abgaben und progressive Steuertarife den zur Verfügung stehenden Spielraum insbesondere für gutbezahlte Kräfte kontinuierlich ein. Es kann sich durchaus lohnen, wenn sich beide Verhandlungspartner – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – in Hinblick auf das nächste anstehende Gespräch angemessen über Alternativen informieren.

Stichwort Mobilität:
Hier erweist sich für viele Betroffene ein Arbeitgeberzuschuss in Form von Tankgut- scheinen, Parkausweisen, Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, ein betrieblich an- geschafftes E-Bike oder E-Scooter bis hin zum Carsharing als probates Mittel einer indirekten Gehaltsaufbesserung. Unter diesem Aspekt sollte mittlerweile bei den meisten Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten bereits hohe Priorität erlangt haben.


Sachbezüge
Arbeitgeber/innen können ihren Angestellten beispielsweise über eine Prepaid-Kreditkarte monatlich bis zu 50 Euro zur Verfügung stellen, die diese dann für Sachleistungen wie Beiträge zum Sport- oder Fitness- club, fürs Essen oder Tanken einsetzen können. Eine Barauszahlung empfiehlt sich hierbei nicht, weil dann wieder Sozialabgaben und Lohnnebenkosten anfallen, die versteuert werden müssen. Die erwähnte Kredit- karte bietet die Möglichkeit, anlassbezogene Zuwendungen zuzulassen: Bis zu dreimal im Jahr dürfen sich Arbeitgeber/innen hier über je 60 Euro für Geburtstage, Jubiläen oder Hochzeiten freuen,
ohne dass Abgaben zu leisten sind.

Essenszuschüsse
Sehr üblich geworden sind mittlerweile auch Gratifikationen zum Essen, wenn dieses gelegentlich oder regelmäßig außerhalb der Betriebskantine erfolgen. Derzeit gelten 103,50 Euro monatlich als Höchst- grenze. Die Handhabung kann bequem über eine App erfolgen oder per digitaler Essensmarke.
Auch Papierbelege sind noch durchaus erlaubt

 

Kinderbetreuung
Für Familien mit nicht schulpflichtigen Kindern erweisen sich Zuschüsse zur Kita oder Hort als besonders attraktiv. Hier sind die Zuschüsse unbegrenzt, steuer- und abgabenfrei und wirken sich auf das Nettoeinkommen am deutlichsten aus. Dieses Gratifikationsmodell verliert allerdings leider seine Durchführbarkeit, sobald die Kinder in die Schule gehen.

Gesundheitsvorsorge
Hier haben sich unterschiedliche Formen etabliert: Das kann eine vom Betrieb für die Mitarbeiter/innen abgeschlossene Zahnzusatzversicherung sein oder Gesundheitsbudgets bis zu 600 Euro im Jahr, die jedoch nachweislich der Gesundheitsförderung zugute gekommen sein müssen.

Bei all diesen legitimen Möglichkeiten einer indirekten Gehaltsaufbesserung bleibt zu berücksichtigen, dass es sich eben um sozialabgabenfreie, nicht besteuerte Zulagen handelt, die sich dementsprechend leider nicht beitragssteigernd auf die spätere Rente auswirken.

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